Fahrschule Schrobenhausen - Jan Gellermann

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

- Mindestalter 18 Jahre
- Beim begleiteten Fahren 17 Jahre

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

- Mindestalter 18 Jahre
- Beim begleiteten Fahren 17 Jahre

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in  Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

- Mindestalter 18 Jahre
- Beim begleiteten Fahren 17 Jahre

Unsere Führerscheinklassen

Bürozeiten/Anmeldung Dienstag: 18:15 - 19:00 Uhr u. Donnerstag: 18:15 - 19:00 Uhr