Fahrschule Schrobenhausen - Jan Gellermann

Vor der theoretischen und praktischen Prüfung

Die bestandene theoretische Prüfung ist Vorraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Führerscheinprüfung.
Mit bestandener praktischer Führerscheinprüfung wird deine Fahrerlaubnis erteilt.
Die theoretische Prüfung darfst du 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters, absolvieren.
Um eine Prüfung ablegen zu können, muss die prüfende Organisation, in Bayern ist das der TÜV, deinen Prüfauftrag erhalten. Diesen bekommst du:

  1. Du sammelst deine Papiere und füllst deine Dokumente aus. Damit gehst du in dein Einwohnermeldeamt und danach ins Landratsamt (Führerscheinstelle)

    oder
     
  2. Deine Fahrschule übernimmt oben genannte Arbeiten, wartet für dich im Amt und legt die Gebühren kurzfistig für dich aus. Für diese Dienstleistung berechnet die Fahrschule 79,- €.

To-do Liste

1. Sammle deine Papiere

  • Kopie deines Ausweises oder Reispass (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie deines Führerscheins (Falls du schon einen hast)
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Zusatzbescheinigung für BF 17 (inkl. Ausweis- und Führerscheinkopie deiner Begleitperson)

Unsere Führerscheinklassen

Bürozeiten/Anmeldung Dienstag: 18:15 - 19:00 Uhr u. Donnerstag: 18:15 - 19:00 Uhr